Wie in vielen europäischen Hauptstädten sind auch in Wien die Mieten immer mehr im Steigflug.
Es ist inzwischen so, das die, die den eigentlichen Betrieb einer Stadt am Laufen halten,sich die Mieten in eben dieser Stadt nicht mehr leisten können.
Die Idee, auch am freien Markt die Mieten mit einer Obergrenze von sieben Euro zu versehen, wäre laut Zivilrechtsexperten verfassungswidrig.
Aus zwei Gründen: Zum einen muss es Planungssicherheit für Investoren geben, die ihre Projekte auf Basis der derzeit gültigen Rechtslage tätigen und mit Mieten in gewissen Höhe ihr "Return on Investment" kalkulieren.
Zum anderen gibt es bereits ein entsprechendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) aus dem Jahr 2005.
Eine Polin klagte in Polen, weil durch die staatliche Mietpreisregulierung nicht einmal die Instandhaltungskosten gedeckt waren - diese musste trotzdem der Vermieter begleichen.
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