Selbstanzeige im Finanzstrafrecht
Datum: Samstag, dem 22. Mai 2010
Thema:


Finanzstrafrechtsreformvorschlag zur Selbstanzeige im Finanzstrafverfahren

Selbstanzeigen im Finanzstrafrecht wirken nach derzeitiger Gesetzeslage immer nur für die Person, die in der Selbstanzeige ausdrücklich genannt ist. Dadurch wird die Selbstanzeige in der Praxis oft erpresserisch eingesetzt und kann ein Steuersünder durch seine Selbstanzeige sich selbst strafrechtlich befreien und durch Nichtbenennung eines zB beteiligten Täters diesen unweigerlich der Strafverfolgung aussetzen, weil durch die Selbstanzeige des unmittelbaren Täters die Tat durch die Behörde entdeckt wurde und für alle nicht in der Selbstanzeige genannten Täter (zB Beteiligte) eine spätere Selbstanzeige eines Beteiligten jedenfalls zu spät käme.

Angedacht wird nun im Zuge der Finanzstrafverfahrensreformüberlegungen, das eine Selbstanzeige immer für alle Täter (unmittelbarer Täter und Beteiligte) wirken soll - eine Täterbenennung soll nicht mehr erforderlich sein. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Rückfragehinweis:
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65 - 0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:
Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen:
Immobilienbesteuerung Finanzstrafverfahrensrecht Stiftungsbesteuerung Rechtsformoptimierung
Umgründungen
Internationales Steuerrecht

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand und der Rechtsanwaltskanzlei NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahren spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in kaum keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Rückfragehinweis
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65-0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

NAGY Rechtsanwälte
E-mail: office@nagy-rechtsanwaelte.at
website: www.nagy-rechtsanwaelte.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:

Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand sowie Gründer von NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Wir beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.

nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand
Dr Tibor Nagy
Hainburgerstraße 20/7
1030
Wien
nagy@nagy-germuth.at
01/7152265 - 0
http://nagy-germuth.at



Finanzstrafrechtsreformvorschlag zur Selbstanzeige im Finanzstrafverfahren

Selbstanzeigen im Finanzstrafrecht wirken nach derzeitiger Gesetzeslage immer nur für die Person, die in der Selbstanzeige ausdrücklich genannt ist. Dadurch wird die Selbstanzeige in der Praxis oft erpresserisch eingesetzt und kann ein Steuersünder durch seine Selbstanzeige sich selbst strafrechtlich befreien und durch Nichtbenennung eines zB beteiligten Täters diesen unweigerlich der Strafverfolgung aussetzen, weil durch die Selbstanzeige des unmittelbaren Täters die Tat durch die Behörde entdeckt wurde und für alle nicht in der Selbstanzeige genannten Täter (zB Beteiligte) eine spätere Selbstanzeige eines Beteiligten jedenfalls zu spät käme.

Angedacht wird nun im Zuge der Finanzstrafverfahrensreformüberlegungen, das eine Selbstanzeige immer für alle Täter (unmittelbarer Täter und Beteiligte) wirken soll - eine Täterbenennung soll nicht mehr erforderlich sein. Die Gesetzwerdung bleibt abzuwarten.

Rückfragehinweis:
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65 - 0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:
Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen:
Immobilienbesteuerung Finanzstrafverfahrensrecht Stiftungsbesteuerung Rechtsformoptimierung
Umgründungen
Internationales Steuerrecht

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand und der Rechtsanwaltskanzlei NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahren spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in kaum keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Rückfragehinweis
nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand GmbH & Co KG Steuerberater
Hainburgerstraße 20/7
1030 Wien
Tel.: +43 (01) 715 22 65-0
E-mail: nagy@nagy-germuth.at
website: www.nagy-germuth.at

NAGY Rechtsanwälte
E-mail: office@nagy-rechtsanwaelte.at
website: www.nagy-rechtsanwaelte.at

Über nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater:

Das Leistungsspektrum von nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand Steuerberater reicht von allgemeiner Steuerberatung inklusive Bilanzierung für mittelständische Unternehmungen sowie KMU bis hin zu einem reichhaltigen Spektrum von Spezialberatungsfeldern in den Bereichen: Finanzstrafverfahren, Immobilienbesteuerung, Stiftungsbesteuerung, Rechtsformoptimierung, Umgründungen, Internationales Steuerrecht.

StB/RA Dr. Tibor Nagy, Partner der nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand sowie Gründer von NAGY Rechtsanwälte (www.nagy-rechtsanwaelte.at), hat sich als Steuerberater und Rechtsanwalt im Bereich des Finanzstrafverfahrens spezialisiert, da in diesem Bereich - wie in keinem anderen - die übergreifende Fachkompetenz als Steuerberater und als Rechtsanwalt unabdingbare Voraussetzung für Ihre professionelle Vertretung ist.

Wir beraten und vertreten Sie in Finanzstrafverfahren vor Gerichten gleichermaßen wie vor Finanzstrafbehörden.

nagy germuth partners Wirtschaftstreuhand
Dr Tibor Nagy
Hainburgerstraße 20/7
1030
Wien
nagy@nagy-germuth.at
01/7152265 - 0
http://nagy-germuth.at







Dieser Artikel kommt von Wien News & Wien Infos & Wien Tipps!
http://www.Wien-news.de

Die URL für diesen Artikel ist:
http://www.Wien-news.de/modules.php?name=News&file=article&sid=282